Das Justizministerium ist die erste Organisation der staatlichen Verwaltung, die mit der Nutzung dieser Dienstleistung angefangen hat. Sein Pressesprecher Mgr. Vladimír Řepka äußerte sich zur Dienstleistung wie folgt:
Die flächendeckende Einführung der Konversionspost in allen organisatorischen Einheiten des Ministeriums, die dieses in Kürze plant, bringt eine enorme Einsparung der manuellen Arbeit bei Gerichten, der Staatsanwaltschaft und weiteren Justizinstitutionen, die bei der Vorbereitung der Sendungen und dem Absenden derzeit anfällt.
Das Funktionsprinzip der Konversionspost besteht in der Überführung des Originaldokuments in die elektronische Form und seiner Absendung über die API-Schnittstelle vom Informationssystem des Gerichts auf den Server der Tschechischen Post. Anschließend wird das Dokument mit Sicherheitselementen gedruckt, die Konversionsklausel wird angehängt, der Umschlag wird bedruckt, die Sendung dann komplettiert und zum Transport durch die Post im Namen des Gerichtes oder einer anderen Organisationseinheit übergeben. Angesichts der Tatsache, dass sich bei den zugestellten Dokumenten vor allem um Vorladungen für Zeugen, Aufforderungen an die Verfahrensbeteiligten, Gerichtsentscheidungen u. ä. handelt, wird seitens des Ministeriums und der Gerichte großer Wert auf die Zuverlässigkeit, Rechtzeitigkeit, ordentliche Erfassung und den Schutz der personenbezogenen Daten oder des Briefgeheimnisses gelegt.